zu bedenken sei dabei auch, dass eine Hundeschule im Vergleich zu einer Hundezucht noch häufigere Wechsel der Tiere bedinge. Hinzu komme, dass sich auch bei einer Hundeschule mit Hundepension - anders als beispielsweise bei einem Schweinestall - Lärm und lästige Gerüche nicht durch bauliche oder betriebliche Massnahmen begrenzen liessen. Schliesslich sei nicht davon auszugehen, dass sich in den Bauzonen von GANSINGEN oder einer benachbarten Gemeinde für das Vorhaben des Beschwer- 2003 Bau-, Planungs- und Umweltschutzrecht 217