Zudem sollen neben den Privatlektionen auch Gruppenkurse angeboten werden können, nämlich von Montag bis Freitag zwischen 19.00 und 21.00 Uhr und am Samstag. Schliesslich will der Beschwerdeführer 1 (höchstens) 10 Hunde auf dem Betrieb in Pension nehmen können; im Gegenzug wäre er bereit, die gemäss "Stammbewilligung" vom 21. September 1992 zulässige Anzahl von 12 Zuchthündinnen auf deren 6 zu reduzieren.