(...) c) Nach dem Gesagten ist davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer 1 schon heute auch solche Hunde, die nicht aus seiner Zucht stammen, ausbilden darf, jedoch nur in beschränktem zeitlichen Rahmen und nur in Form von Privat- bzw. Einzellektionen. Neu sollen die Betriebszeiten von Montag bis Freitag 8.00 bis 21.00 Uhr und Samstag 8.00 bis 16.00 Uhr (Sonn- und Feiertage geschlossen) festgelegt werden, wobei vor 09.00 Uhr nur Vorbereitungsarbeiten stattfänden. Zudem sollen neben den Privatlektionen auch Gruppenkurse angeboten werden können, nämlich von Montag bis Freitag zwischen 19.00 und 21.00 Uhr und am Samstag.