Aus diesen Überlegungen heraus bittet der Gemeinderat Herrn S., ein Gesuch zur Führung einer Hundeschule zu stellen, wie dies im Protokollauszug des Gemeinderates vom April 1997 schon zum Ausdruck gebracht worden ist. In diesem Zusammenhang müssen auch die Rahmenbedingungen überprüft und eventuell angepasst werden. Da der Gemeinderat im April 1997 Herrn S. eine Bewilligung zur Schulung von Hunden erteilt hat, behält diese im Moment ihre Gültigkeit. Der Gemeinderat begrenzt sie aber bis zum Ablauf des neuen Auflageverfahrens. (...)" bb)