In einem Protokollauszug vom 20. Juli 1998 nahm der Gemeinderat sodann Bezug auf den Beschluss vom 28. April 1997. Darin wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer 1 die im Gesuch vom 25. April 1997 erwähnten Hundeschulungskurse seit August 1998 nun durchführe, und zum "Weiteren Vorgehen" u.a. ausgeführt: "(...). Aus diesen Überlegungen heraus bittet der Gemeinderat Herrn S., ein Gesuch zur Führung einer Hundeschule zu stellen, wie dies im Protokollauszug des Gemeinderates vom April 1997 schon zum Ausdruck gebracht worden ist.