Der Samstag bleibt ohne Veränderung, sowie auch der Sonntag und die übrigen Feiertage." Der Gemeinderat beschloss daraufhin am 28. April 1997: "Dem Antrag von Herrn S. zur Verlängerung der Betriebszeit während der Woche bis 21.00 Uhr wird entsprochen. Betreffend Verkehrsaufkommen gelten die bisherigen Auflagen." Zur Begründung wurde angeführt, dass die beantragte Betriebszeit im Rahmen des geltenden Polizeireglements liege, weshalb der Gemeinderat dagegen grundsätzlich keine Einwendungen erhebe.