Mit Schreiben vom 25. April 1997 ersuchte der Beschwerdeführer 1 den Gemeinderat Gansingen unter Hinweis auf die schlechte wirtschaftliche Situation seines Betriebs darum, die "Stammbewilligung" vom 21. September 1992 wie folgt zu ergänzen: "- Zusatzbewilligung, um die Betriebszeiten bis 21.00 Uhr zu verlängern. - Dies während den Sommerzeitmonaten 15. März bis 15. November. - In diesen Monaten möchten wir einen Hundeschulungskurs von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr durchführen, der nicht nur im Zusammenhang mit der Zuchttauglichkeitsprüfung steht (Sport- und Familienhundekurse).