küche sowie sanitärer Installationen umfasste, war der Betrieb einer Hundezucht. Mit der Baubewilligung wurden u.a. folgende "Spezielle Vorschriften und Auflagen" verknüpft: " 1. In der Zuchtstätte dürfen maximal 12 Zuchthunde (mit Welpen) untergebracht werden. Die Aufnahme weiterer Hunde (Pension) ist untersagt. Vorbehalten bleibt die vorübergehende gerichtliche Verwahrung von Hunden zur Behandlung; dafür ist jeweils die Bewilligung des Gemeinderates einzuholen. 2. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Baubewilligung für eine Hundezucht erteilt wird.