53 Nutzungserweiterung (Hundeschule als zusätzlicher Betriebszweig einer bestehenden Hundezucht) in der von einer Landschaftsschutzzone überlagerten Landwirtschaftszone (Art. 24 RPG). - Verneinung einer Planungspflicht (Erw. 4/b). - Kein Anspruch auf Grund einer "abgeleiteten" Standortgebundenheit (Erw. 4/c/aa). - Eine Hundeschule ist nicht negativ standortgebunden (Erw. 4/c/bb). - Verneinung der Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung gemäss Art. 24a RPG (Erw. 4/d). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 13. Juni 2002 in Sachen S. und Mitb. gegen Regierungsrat. Aus den Erwägungen