Im bereits erwähnten Fall ARE gegen F. (BGE 1A.298/2000) vom 23. April 2001 fasste das Bundesgericht den Stand der früheren Praxis wie folgt zusammen (S. 5): "Nach der oben skizzierten (...) bundesgerichtlichen Rechtsprechung muss unter raumplanungsrechtlichen Gesichtspunkten ein 2003 Bau-, Planungs- und Umweltschutzrecht 205