Nach dem Inkrafttreten des BGBB wurde diese Praxis etwas gelockert. So verlangte das Bundesgericht in einem Entscheid vom 15. November 1995 unter dem erwähnten Gesichtspunkt (und unter jenem der Zonenkonformität in der Landwirtschaftszone) lediglich noch, dass längerfristig ein erheblicher Beitrag zur Existenzsicherung in der bodenabhängigen Landwirtschaft erwirtschaftet werden kann (BGE 121 II 315). Im bereits erwähnten Fall ARE gegen F. (BGE 1A.298/2000) vom 23. April 2001 fasste das Bundesgericht den Stand der früheren Praxis wie folgt zusammen (S. 5):