Nach dem Gesagten kann das Therapiereiten auch nicht als Annexnutzung zu einer zonenkonformen Bewirtschaftung verstanden werden (siehe vorne, Erw. cc). Deshalb wäre es auch nicht korrekt gewesen, den diesbezüglichen Ertrag in der Kostenrechnung zu berücksichtigen. Abgesehen davon würde aus dem Therapiereiten ein Einkommen von höchstens ein paar Tausend Franken resultieren, und dies unter der für den Beschwerdeführer günstigen Annahme, dass das Wohnhaus unter diesem Titel kein Kostenfaktor ist (geschätzter jährlicher Ertrag Fr. 20'000.--, abzüglich 1/3 der Direktkosten mit Fr. 3'670.-- und 1/3 der Strukturkosten mit Fr. 13'600.- [siehe vorne, Erw. cc/ccc/cccc]). c)