Der Beschwerdeführer wäre aber wie bereits ausgeführt nicht in der Lage, seinen Zuchtund Pensionsbetrieb rentabel zu führen, weil ohne die Direktzahlungen, auf welche er wie erwähnt keinen Anspruch hat (vorne, Erw. aaaa), überhaupt kein Betriebsgewinn mehr erwirtschaftet werden kann, sondern ein Verlust von rund Fr. 9'000.-- pro Jahr resultiert. So oder so muss also die Gewinn- und Ertragsorientierung des Betriebs verneint werden. Hieran ändert nichts, dass die Erträge aus der Pferdezucht zur Abdeckung der fix anfallenden Liegenschaftskosten (Gebäudeunterhalt, Amortisation, Schuldendienst usw.) verwendet werden könnten;