In gleicher Weise sind die Strukturkosten (Ökonomiegebäude, Maschinen, Schuld- und Pachtzinsen) zwischen dem landwirtschaftlichen Bereich (Pferdezucht und Pensionspferdehaltung) und dem (nicht der Landwirtschaft zuzurechnenden) therapeutischen Reiten aufzuteilen. Dass hier bei objektiver Beurteilung auch die Schuldzinsen dazugehören, bestreitet der Beschwerdeführer nicht, ebenso wenig den von der kantonalen Fachstelle dafür eingesetzten Betrag von Fr. 12'000.-- jährlich. Schliesslich stellt die kantonale Fachstelle zu Recht fest, bei einem ausgewiesenen Arbeitsbedarf für die Landbewirtschaftung und die Pferdezucht von rund 2'400 Akh/Jahr (vorne, Erw.