Die kantonale Fachstelle erachtet diese Annahmen und Berechnungen durchwegs als "nachvollziehbar und korrekt". Das Verwaltungsgericht sieht dies nicht anders. Der Verfasser des Betriebskonzepts hat anhand eines Global- Arbeitsvoranschlags errechnet, dass für den geplanten Betrieb ohne die beiden Pensionspferde ein Arbeitsaufwand von rund 2'400 Akh/Jahr zu leisten wäre. Auch diese Berechnungen sind nach Auffassung der kantonalen Fachstelle "nachvollziehbar und korrekt", 200 Verwaltungsgericht 2003