Die zur Verfügung stehende Futterfläche (Wies- und Weideland) beträgt damit 45 Aren / GVE, bei Richtwerten für die vorwiegend betriebseigene Futterbasis von 33 Aren/Tier (normale Pferde) bzw. 20 Aren/Tier (Haflinger- Pferde). Die Kontrollrechnung auf Grund der spezifischen Ertragsverhältnisse bestätigt die Annahme, dass für den angestrebten Tierbestand ausreichend eigene Futterfläche vorhanden ist, steht doch einem Rauhfutter-Angebot von 289 dt TS (Doppelzentner Trockensubstanz) ein Rauhfutter-Bedarf von 278 dt TS gegenüber. Die kantonale Fachstelle erachtet diese Annahmen und Berechnungen durchwegs als "nachvollziehbar und korrekt".