schwerdeführer hat jedoch die schriftliche Zusage der Verpächterin, dass die Pacht ab diesem Zeitpunkt "bis zu einer rechtskräftigen Einzonung in Bauland" verlängert werde. Dabei ist die Möglichkeit, dass die Parzelle Nr. 763 in den nächsten Jahren eingezont werden könnte, im jetzigen Zeitpunkt als sehr gering einzuschätzen. Der derzeitige Bauzonenplan stammt aus dem Jahre 1999, so dass bei einem Planungshorizont von 10 - 15 Jahren auch längere Zeit nach 2005 nicht mit einer Gesamtrevision zu rechnen ist. Irgendwelche Zusicherungen in Bezug auf die künftige Nutzungsplanung gibt es nicht.