Pony- oder Pferdezuchtbetrieb als landwirtschaftliche Nutzung (Bundesgericht, in: ZBl 95/1994, S. 84), ebenso die Haltung von vier Pensionspferden auf einem Landwirtschaftsbetrieb, wenn das auf dem Betrieb bodenabhängig produzierte Futter für die Ernährung der landwirtschaftlichen Nutztiere und der zusätzlichen Pensionspferde ausreichte (BGE 122 II 160 ff.). Hieran wollte der Gesetzgeber festhalten; der Nationalrat bzw. dessen Mehrheit war lediglich der Auffassung, dass Bauten und Anlagen, die dem Reitsport bzw. dem Reiten als Freizeitbetätigung dienen, grundsätzlich nicht in die Landwirtschaftszone gehören (Erläuterungen RPV, a.a.O. mit Hinweis). bb)