terstand (10 m x 4 m) samt 100 m2 Verbundsteinfläche sowie ein Treppenvordach und eine Verbundsteinfläche beim Wohnhaus. (...). Die Koordinationsstelle Baugesuche und der Gemeinderat haben dieses Baugesuch mit Teilverfügung vom 19. Juni 2001 bzw. Beschluss vom 9. Juli 2001 abgewiesen, und gegen diese Entscheide ist beim Verwaltungsgericht die Verwaltungs- bzw. Sprungbeschwerde vom 9. August 2001 hängig. Der Beschwerdeführer hat an der Verhandlung vom 9. September 2002 bestätigt, dass sich das Verfahren BE.2001.00277 bei Gutheissung der Sprungbeschwerde erledigt. Weiter hat er klargestellt, dass die Minimalvariante gemäss Baugesuch Nr. 1521A (kreisrunder Longierplatz [