- Voraussetzungen, unter denen Bauten und Anlagen für die hobbymässige Pferdehaltung und -zucht als positiv standortgebunden gelten können; Begriff der Robusthaltung von Tieren (Erw. 3/a). - Pferde, die teilweise in einem geschlossenen, in Boxen aufgeteilten Stall leben, sind keine Robusttiere (Erw. 3/b). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 6. Mai 2003 in Sachen S. gegen Regierungsrat und Gemeinderat Oberrohrdorf-Staretschwil. Aus den Erwägungen