Dies hängt wohl weitgehend mit der Steuerung durch den Markt zusammen. Wohnzonenland ist normalerweise einer Preiskategorie zugeordnet, die für gewerbliche Aktivitäten nicht ohne Weiteres attraktiv ist. Dazu kommt, dass ausschliesslich "in Wohnquartiere passende Kleinbetriebe mit geringem Zubringerverkehr" zugelassen sind (§ 22 Abs. 1 BNO), womit sich der Kreis der möglichen Nutzungen relativ stark reduziert. Schliesslich stehen einem unkontrollierbaren Überhandnehmen von Gewerbebetrieben in den Wohnzonen auch der - zumindest für gewisse Nutzungen zu bejahende - "Standortnachteil" und die auf das Wohnen ausgerichtete Infrastruktur entgegen.