seiner bevorzugten Wohnlage nicht absehbar wären. Häuser könnten so zu Bürokomplexen werden. Im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren hat der Gemeinderat dann auf eine Antragsstellung verzichtet, und er führt dazu aus, die Argumente im vorinstanzlichen Entscheid hätten ihn bewogen, von einer Anfechtung beim Verwaltungsgericht abzusehen; der Entscheid werde akzeptiert. Auf Nachfrage des Verwaltungsgerichts hat der Gemeinderat klargestellt, dass ihn die Auffassung des Baudepartements nicht überzeuge und er nach wie vor der Meinung sei, Bauten mit ausschliesslich gewerblicher Nutzung seien unabhängig von ihrer Immissionsträchtigkeit in einer reinen Wohnzone zonenfremd;