In den Akten lässt sich aber kein Hinweis dafür finden, dass der Grosse Rat oder die BPK die Grundeigentümer und den Gemeinderat selber formell zur Stellungnahme und Mitwirkung zur Direktzuweisung des Gebiets "B." aufgefordert haben. bb) Das Anhörungsverfahren durch das Baudepartement, welches für den Regierungsrat die Botschaft vorbereitet hat, genügt den Anforderungen an die Gewährung des rechtlichen Gehörs im Ge- 2003 Bau-, Planungs- und Umweltschutzrecht 159