Nachdem von Privaten an die Mitglieder der BPK weitere Unterlagen verschickt worden waren, kam diese an der Sitzung vom 28. Februar 2002 nochmals auf die Nutzungsplanung W. zurück, hielt aber an ihren Anträgen fest. Der Grosse Rat hat die Nutzungsplanung W. an seiner Sitzung vom 5. März 2002 behandelt und die Direktzuweisung des Gebiets "B." in die Landwirtschaftszone beschlossen. In den Akten lässt sich aber kein Hinweis dafür finden, dass der Grosse Rat oder die BPK die Grundeigentümer und den Gemeinderat selber formell zur Stellungnahme und Mitwirkung zur Direktzuweisung des Gebiets "B." aufgefordert haben.