Einige Grundeigentümer sowie der Gemeinderat liessen dem Baudepartement innert der gesetzten Frist ihre Stellungnahmen zukommen. In der Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat vom 12. Dezember 2001 wurde unter anderem beantragt, die Zuweisung des Gebiets "B." zur Bauzone sei nicht zu genehmigen und das Gebiet sei direkt durch die Genehmigungsbehörde der Landwirtschaftszone zuzuweisen. Die Argumente der von der Direktzuweisung betroffenen Grundeigentümer wurden in der Botschaft zusammengefasst wieder gegeben. Die grossrätliche Bau- und Planungskommission hat die Nutzungsplanung W. an ihrer Sitzung vom 11. Januar 2002 behandelt.