Sparbemühungen des Staates dürfen nicht auf Kosten elementarer Freiheitsrechte von psychisch kranken Menschen gehen. bbb) Der andere Zweck der Isolation bestand darin, den Beschwerdeführer zu einer Verhaltensänderung zu bewegen, damit er zusätzliche Freiheiten wie Spaziergang oder Therapiebesuch nicht mehr ausnützt, um von der Klinik zu entweichen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es aber mildere Massnahmen. Als solche nannte die Klinik zum Beispiel die Streichung von Ausgang und Therapie. Diese Einschränkungen der persönlichen Freiheit wirken weniger einschneidend als die Isolation, sofern sie sich zeitlich in einem angemessenen Rahmen bewegen.