Es ist sodann bekannt, dass an die Zumutbarkeit der Belastung des Personals einer Psychiatrischen Klinik hohe Anforderungen gestellt werden. Dies gilt trotz der gerichtsnotorischen Tatsache, wonach in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden im schweizerischen Vergleich sehr wenig medizinisches Personal pro Patient zur Verfügung steht. Sparbemühungen des Staates dürfen nicht auf Kosten elementarer Freiheitsrechte von psychisch kranken Menschen gehen.