Zum aktuellen Schutz von Leib und Leben oder von Gegenständen war die Isolation zweifellos nicht erforderlich. aaa) Das Ziel, den Beschwerdeführer mittels Isolation zu einer Verhaltensänderung zu bewegen, damit er bessere Chancen für den Übertritt in ein betreutes Wohnheim hat, rechtfertigt im vorliegenden Fall die Isolation nicht. Vorweg bleibt dahin gestellt, ob das Hospice "Le Pré-aux-boeufs" den Beschwerdeführer im aktuellen Zustand wirklich nicht aufnehmen würde, sofern ein Platz frei wäre, da noch kein Vorstellungsgespräch stattgefunden hat und die Anforderungen nicht hoch sind.