senschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg für Bernhard Schnyder, Freiburg 1995, S. 311). bb) Die Isolation stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die persönliche Freiheit des Beschwerdeführers dar und kann daher nur verhältnismässig sein, wenn ohne diese Massnahme in kurzer Zeit mit einer akuten Fremd- oder Selbstgefährdung oder einem für die Mitpatienten krass unzumutbar belastenden Verhalten auf der Abteilung zu rechnen wäre.