der Beschwerdeführer keinen Ausgang mehr hätte und die Therapie gestrichen würde. cc) Der zuständige Oberarzt äusserte an der Verhandlung, dass der Beschwerdeführer auch vom Hospice "Le Pré-aux-Boeufs" aus die Mitpatientin anrufen oder vom Wohnheim weglaufen könnte, weshalb vor der Verlegung eine Verhaltenstherapie angezeigt sei. Eine weitere Alternative zur Isolation wäre, dass man den Beschwerdeführer stark sediere, um ihn ruhig zu stellen.