Erforderlich sei, dass der Beschwerdeführer gewisse Verhaltensweisen einübe. bb) Die zuständige Assistenzärztin erklärte, um den Beschwerdeführer an eine Tagesstruktur zu gewöhnen, habe man die geschlossene Therapie angeordnet. Der Grund für die Isolation sei gewesen, dass der Beschwerdeführer auf dem Weg zur Therapie immer wieder versucht habe, wegzulaufen und auf der Abteilung ständig an die Türe geklopft habe, um sie zu ärgern. Eine Notfallsituation habe jedoch nicht vorgelegen. Eine Alternative zur Isolation wäre, dass 2003 Fürsorgerische Freiheitsentziehung 143