Er sei auch weggelaufen, um seine Freundin zu besuchen. Deswegen isoliert zu werden, erachtet er jedoch als unrechtmässig. b) aa) Der Sozialarbeiter der PKK erklärte an der Verhandlung, dass der Beschwerdeführer sich nicht einmal an die einfachsten Regeln halte. So würde er bei Spaziergängen oder auf dem Weg zur Therapie weglaufen und eine Mitpatientin belästigen, indem er sie anrufe oder sie besuche. Die Voraussetzungen für eine Umplatzierung selbst ins Hospice "Le Pré-aux-Boeufs" seien unter diesen Umständen nicht gegeben. Erforderlich sei, dass der Beschwerdeführer gewisse Verhaltensweisen einübe.