Es handelt sich um eine akute Gefährdungssituation, in welcher auf Grund der zeitlichen Dringlichkeit sofort gehandelt werden darf, unter Umständen auch ohne dass ein Arzt beigezogen wird. In diesen Fällen bleibt keine Zeit für Formalien wie Anhören des Patienten oder schriftliches Eröffnen der Massnahme in einem formellen Zwangsmassnahmen-Entscheid mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung. bb) Der Beschwerdeführer macht geltend, die Isolation sei angeordnet worden, weil er Regeln missachtet habe. So sei er nicht in die Therapie mitgelaufen oder habe Alkohol getrunken. Er sei auch weggelaufen, um seine Freundin zu besuchen.