42 Anstaltseinweisung; Notfall; Zwangsmassnahmen; Isolation. - Ein medizinischer Notfall gemäss § 15 Abs. 3 PD in einer Psychiatrischen Klinik ist eine akute Gefährdungssituation, in welcher der Patient nicht ansprechbar ist und in der auf Grund zeitlicher Dringlichkeit sofort und ohne Formalien gehandelt werden darf (Erw. 4/a/aa). - Eine Zwangsbehandlung darf nur zur Besserung oder Heilung des Krankheitszustands eingesetzt werden, nicht jedoch als reines Disziplinierungsmittel zur Durchsetzung der Anstaltsordnung (Erw. 5/b).