1/c). - Stützt sich die Einweisungsverfügung hauptsächlich auf eine über einen Monat zurück liegende ärztliche Beurteilung, so hat das Bezirksamt eine aktuelle ärztliche Beurteilung einzuholen (Erw. 3a/bb). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 1. Kammer, vom 13. Januar 2004 in Sachen D.B. gegen die Verfügung des Bezirksamts Z. Aus den Erwägungen