41 Anstaltseinweisung; Abgrenzung Einweisung zur Behandlung/zur Untersuchung/zur Behandlung und Untersuchung (Doppelcharakter). - Bei der Einweisung eines psychisch Kranken zur Behandlung ist der Behandlungsauftrag in der Regel nicht zu definieren, da die Art der Behandlung Sache der Klinik ist; Pflicht der Klinik, nebst der Behandlung auch alle notwendigen Untersuchungen vorzunehmen (Erw. 1/a). - Voraussetzungen der Einweisung zur Untersuchung (Erw. 1/b). - Voraussetzungen der Einweisung zur Behandlung und Untersuchung (Doppelcharakter) (Erw. 1/c).