Gleichzeitig setzte sie Frist für die Annahme dieses Vorschlags, wobei widrigenfalls davon ausgegangen werde, dass keine Überführung ins Privatvermögen stattfinde. Die Fristansetzung war angezeigt, weil die Überführungserklärung nicht rückwirkend abgegeben werden kann (AGVE 1996, S. 255), die Steuerkommission aber bereit war, eine Annahme innert gesetzter Frist noch als Ergänzung im 2003 Kantonale Steuern 135