"Nach Rücksprache mit Herrn T. bitten wir Sie, die beantragte Überführung der Parzelle X per 29.12.1998 vorzunehmen. ..." 2003 Kantonale Steuern 133 D. Das Steuerrekursgericht ging im angefochtenen Entscheid davon aus, es sei eine verbindliche Einigung auf einen Anrechnungswert von Fr. 218.--/m2 zustande gekommen. Aus den Erwägungen