Mit dem heutigen Antwortschreiben möchte die Steuerkommission Ihnen einerseits ihren verbindlichen Überführungspreis von Fr. 218.--/m2 mitteilen und gleichzeitig die Möglichkeit bieten, die Überführung der Parzelle X per 31.12.1998 auf dieser Preisbasis vornehmen zu können. Ohne Ihre ausdrückliche Annahme des Überführungspreises von Fr. 218.--/m2, per 31.12.1998 für die Parzelle X, innert 30 Tagen, geht die Steuerkommission davon aus, dass eine Überführung ins Privatvermögen nicht stattfindet." e) Nach Fristerstreckung teilte der Vertreter von A.T. dem Gemeindesteueramt B. am 28. Mai 1999 mit: