In Ihrem Eventualantrag vom 29. Dezember 1998 sind Sie von einem maximalen Verkehrswert von Fr. 200.--/m2 als äusserstem Überführungspreis ausgegangen. Mit dem heutigen Antwortschreiben möchte die Steuerkommission Ihnen einerseits ihren verbindlichen Überführungspreis von Fr. 218.--/m2 mitteilen und gleichzeitig die Möglichkeit bieten, die Überführung der Parzelle X per 31.12.1998 auf dieser Preisbasis vornehmen zu können.