"Die Steuerkommission B. hat an ihrer Sitzung vom 17. März 1999, gestützt auf das Gutachten ..., den für die Überführung massgebenden Verkehrswert seitens der Steuerbehörde auf Fr. 218.--/m2 festgesetzt. Sie sieht in diesem Preis ihren äussersten Spielraum für ein Entgegenkommen als ausgeschöpft. In Ihrem Eventualantrag vom 29. Dezember 1998 sind Sie von einem maximalen Verkehrswert von Fr. 200.--/m2 als äusserstem Überführungspreis ausgegangen.