Sachverhalt B. a) Mit Schreiben vom 9. Dezember 1998 liess A.T. (Beschwerdeführer) dem Gemeindesteueramt B. mitteilen, er beabsichtige die Parzelle X ins Privatvermögen überzuführen, vorbehältlich der Preisabsprache. Er habe zwei Schätzungen veranlasst und schliesse sich dem Ergebnis von Fr. 150.--/m2 an. Er bitte um Auskunft, ob dieser Wert steuerlich akzeptiert werde. b) Das KStA antwortete, ein Wert von Fr. 250.--/m2 würde als angemessen erachtet. Zuständig sei zwar die Steuerkommission B., doch könne nicht davon ausgegangen werden, dass diese dem vorgeschlagenen Wert von Fr. 150.--/m2 zustimmen würde.