1999 im Verfahren betreffend die Steuerperiode 1991/92 basierte auf einem umfassenden Bericht des Landwirtschaftlichen Fachbeamten des KStA vom 1. März 1999, der ausdrücklich als Bestandteil des Einspracheentscheids bezeichnet wurde. In diesem Bericht wurde der Buchwert der Betriebsgebäude per 1.1.1990 mit Fr. 350'509.-- und, unter Berücksichtigung der 1990 zugelassenen Abschreibungen von Fr. 14'020.--, per 31.12.1990 korrekt mit Fr. 336'489.-- errechnet. In die Anträge, wie die Buchwerte per Ende 1990 festzusetzen seien, kam trotzdem der Betrag von Fr. 350'509.--.