2. a) aa) Die Beschwerdeführer begannen 1990 mit der Buchhaltung. Bei der Veranlagung der Vorperiode 1991/92 wurden die Buchwerte in der Eröffnungsbilanz geprüft und per Ende 1990 im Einspracheverfahren wie folgt formell festgesetzt: ... Betriebsgebäude Fr. 350'509.--. bb) Im damaligen Rekurs- und Beschwerdeverfahren waren diese Werte streitig und wurden durch das Steuerrekursgericht und das Verwaltungsgericht bestätigt. Allerdings war der Steuerkommission ein Fehler unterlaufen. Sie hatte den Eingangs-Buchwert der Betriebsgebäude auf Fr. 350'509.-- berechnet und davon im Jahr 1990 Abschreibungen zu Lasten des steuerbaren Einkommens in Höhe von Fr. 14'020.-- zugelassen.