2003 Kantonale Steuern 121 37 Liegenschaftsertrag, Liegenschaftsunterhaltskosten. - Der Käufer einer Liegenschaft ist ab Übergang von Nutzen und Schaden für den Ertrag steuerpflichtig und gleichzeitig zum Abzug der Liegenschaftsunterhaltskosten berechtigt. Ein Vorverlegen des Übergangs von Nutzen und Schaden vor den Vertragsschluss ist nichtig und steuerlich unbeachtlich. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 5. Dezember 2003 in Sachen E.F. gegen Entscheid des Steuerrekursgerichts. Zur Publikation vorgesehen in StE 2004.