36 Grundstückgewinnsteuer. Zeitpunkt des Zufliessens des Verkaufserlöses. - Auch beim freiwilligen Stehenlassen gilt der Erlös als erzielt, nicht aber, wenn der Käufer objektiv zahlungsunfähig (oder -unwillig) war. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 26. Februar 2003 in Sachen D.S. gegen Entscheid des Steuerrekursgerichts. Zur Publikation vorgesehen in StE 2004. 2003 Kantonale Steuern 121