derechnungen waren, noch dass diese Überschüsse die auf Gemeinderat, Gemeindeschreiber und Gemeindekanzlei entfallenden, nicht separat ausgewiesenen Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung der privaten Bautätigkeit klar und nachhaltig überstiegen. Angesichts der sich aus logischen Überlegungen ergebenden Möglichkeit von Überschüssen hat das Verwaltungsgericht trotzdem die entsprechenden Zahlen aus den Gemeinderechnungen von 1995 bis 2002 erhoben. Die Mehreinnahmen aus Baubewilligungsgebühren - über die aufgewendeten Bauverwaltungs-Honorare hinaus - beliefen sich durchschnittlich auf knapp Fr. 20'000.-- pro Jahr.