Der Vorinstanz steht es frei, ihre Verfügung vom 31. März 2003 mit der Anordnung der Schutzaufsicht und der Erteilung geeigneter Weisungen zu ergänzen. 2003 Abgaben 105 III. Abgaben 32 Baubewilligungsgebühr. - Externe Bauverwaltung (Erw. 1/c). - Kostendeckungsprinzip. Prüfung bei externer Bauverwaltung. Anforderungen an die Beschwerdebegründung (Erw. 3). - Äquivalenzprinzip. Die notwendigen Aufwendungen (und nur diese) der externen Bauverwaltung, ohne MWSt, dürfen verrechnet werden (Erw. 4).