und vertretbare Lösung für das Kind sei. Bereits in ihrem Beschluss vom 5. Juni 2001, wo es um die Kostenübernahme für dieselbe Schule für das Schuljahr 2001/2002 ging, hielt sie fest, dass für S. keine freie IV-anerkannte Schule habe gefunden werden können, weshalb andere Privatschulen kontaktiert worden seien. In beiden Entscheiden sprach sie zwar einen Teilbetrag zu, dies jedoch ohne 98 Verwaltungsgericht 2003