414 Verwaltungsgericht 2002 gebilligt werden, dass der von ihm angefochtene Entscheid der AGVA nicht vollstreckungsfähig ist. Analog wird - aus praktischen Gründen - bei behauptungsweise nichtigen Verfügungen vorgegan- gen, obwohl es dort bei bejahter Nichtigkeit streng logisch an einem Anfechtungsobjekt fehlt (vgl. BGE 115 Ia 4; AGVE 1981, S. 147; VGE III/76 vom 4. Juni 1999 [BE.97.00279] in Sachen S. AG, S. 4; VGE II/100 vom 26. Oktober 1999 [BE.99.00029] in Sachen S., S. 9 f.; Merker, a.a.O., § 38 N 14). Insoweit ist auf die Beschwerde ein- zutreten und eine entsprechende Feststellung in das Dispositiv auf- zunehmen. 97 Ausstand. - Bei einer Anzeige durch das Obergericht müssen Oberrichter, die der Anwaltskommission angehören, nicht in den Ausstand treten, wenn sie an der Anzeige nicht direkt beteiligt waren (Erw. 1/b,c). vgl. AGVE 2002 86 366 98 Ausstand. - Dass ein der Anwaltskommission angehörender Anwalt am gleichen Ort praktiziert wie der beschuldigte Anwalt, ist kein Ablehnungs- grund. vgl. AGVE 2002 87 373 99 Rechtliches Gehör. Beweiserhebung. Aktenführung. - Wesentliche Beweise dürfen nicht bloss telefonisch eingeholt werden (Erw. II/1/a,c). - Pflicht der Behörde, alles Wesentliche in den Akten festzuhalten (Erw. II/1/b). - Rückweisung bei klarer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Ausnahmen (Erw. II/1/d).